Keine Wohn-Riester-Förderung
Wer erhält keine Wohn-Riester-Förderung?
Wie bereits erwähnt, können Freiberufler und Selbstständige grundsätzlich nicht durch Wohn-Riester gefördert werden. Dies gilt auch, wenn sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Sofern der Selbstständige über die Künstlersozialkasse versichert ist, hat er sehr wohl einen Anspruch auf die Wohn-Riester-Förderung. Dies ist zum Beispiel bei vielen Handwerkern sowie anderen Künstlerberufen der Fall.
Bei geringfügigen Beschäftigung gilt: Verzichtet der Betreffende auf eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenkasse, so hat er keinen Anspruch auf die Wohn-Riester-Förderung. Das gilt ebenfalls für Rentner, die sich bereits im Altersruhestand befinden und ihre Altersrente beziehen.
